Mund-Nase-Bedeckung in Arztpraxis

Liebe Patientinnen,

der Senat hat zur Eindämmung des SARS-CoV-2 verfügt, dass in Arztpraxen ebenfalls eine 

Mund-Nase-Bedeckung  

angelegt  werden muss. 

Wir bitten Sie daran zu denken, wenn Sie zu uns in die Praxis kommen.

 

Ihr Praxisteam

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